Podologie – Ein kurzer Überblick 

Podologinnen und Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und Heilberuf definiert. Die Maßnahmen der Podologie sind vielfältig und ergeben sich aus den Fachgebieten der Inneren Medizin, Diabetologie, Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie.

Podologinnen und Podologen sind im Gegensatz zu Fußpflegern befugt, mit Krankenkassen abzurechnen. Die Behandlung z.B. von Diabetikern mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms wird von gesetzlichen und privaten Krankenkassen durch eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung übernommen, die durch Überweisung eines Fach- oder Hausarztes erfolgt.

Die Berufsbezeichnung „Podologe/ Podologin“ ist gesetzlich geschützt und setzt eine behördliche Erlaubnisurkunde voraus, die durch ein Staatsexamen am Ende der theoretischen und praktischen Berufsausbildung abgelegt werden muss.